08. Dezember 2020
Vielen Menschen verwenden das Wort „Nussallergie“, wenn sie auf Nüssen mit beispielsweise Fließschnupfen, Rachenjucken oder Kribbeln im Mund reagieren. Dabei muss die Allergie gegen sogenannte Schalenfrüchte (Haselnuss, Walnuss, Cashewkerne usw.) unterschieden werden. Zum einen kann eine Nahrungsmittelallergie auf Schalenfrüchte bestehen. Hier reichen oft kleinste Spuren um eine lebensbedrohliche Situation hervorzurufen. Zum anderen kann die Allergie gegen Nüsse pollenassoziierter Herkunft sein- sprich einer Kreuzreaktion auf bestimmte Pollen von Pflanzen (wie Birke). Rund 60% der Pollenallergiker reagieren mit allergischen Reaktionen nach dem Genuss bestimmter Lebensmittel.
Im Alltag werden Pollenallergikern, die beispielsweise auf Haselnüsse reagieren, empfohlen, das oft verbackene Haselnüsse, etwa im Kuchen, problemlos vertragen werden.
Die Aussage ist von der thermischen Prozessierung (die Behandlung mit Hitze) der Haselnuss abhängig, denn nicht alle Haselnussprodukte, die wärmebehandelt sind, sind für alle pollenassoziierten Haselnussallergiker verträglich. Laut wissenschaftlichen Untersuchungen verändert sich die Allergenität bei einer Hitze von 140°Grad und mindestens 20 Minuten Backzeit. Nun wird verständlich, warum Aussagen wie: “Der Kuchen mit Haselnuss wird vertragen“ nicht ohne nähere Betrachtungen stimmen kann, sondern individuell betrachtet werden muss.
Neben der Allergenität in Zusammenhang mit Hitze ist zudem Nuss nicht gleich Nuss. Wer beispielsweise auf Haselnüsse reagiert, muss nicht zwingend auch auf Walnüsse Reaktionen zeigen. Allergologisch gesehen miteinander verwandt sind beispielsweise die Cashew mit der Pistazie und die Walnuss mit der Pekannuss. Hier werden im Normalfall immer beide Sorten gemieden- auch wenn diese durch Hitze, Verarbeitung oder Verdauungsenzyme verarbeitet wurden. Allgemein gesagt, macht es aber immer Sinn genauer hinzusehen, ob Kreuzreaktionen vorhanden sind. Positive Allergietestungen sollten zudem kritisch hinterfragt werden- vorallem dann, wenn man nach dem Verzehr keinerlei Beschwerden hat. Nur durch einen regelmäßigen Verzehr kann sich unser Immunsystem merken, dass der Stoff keine Gefahr birgt und eine Verträglichkeit beigehalten werden kann. Aber Vorsicht! Dies gilt nur, wie schon erwähnt für Allergene, die keine Reaktionen aufweisen! Sobald man Reaktionen zeigt, muss das jeweilige Lebensmittel gemieden werden.
Folgende Schalenfrüchte müssen auf Lebensmitteln immer auf der Zutatenliste (auch bei loser Ware) genau genannt werden: Haselnuss, Walnuss, Pekannuss, Macadamianüsse, Cashew, Mandel, Paranuss und Pistazie. Eine Erdnuss hingegen wird fälschlicherweise von vielen Menschen auch als Nuss bezeichnet, obwohl sie eine Hülsenfrucht ist. Eine Allergie gegen diese in Verbindung mit Schalenfrüchten besteht häufig.
Auch eine Kokosnuss wird aus Vorsicht vermieden. Allerdings ist diese gar keine Nuss, sondern eine Steinfrucht und kann daher bei einer Nussallergie vertragen werden.